Anwalt für Familienrecht & Erbrecht

Dirk Vollmer

Digitale Anwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht

Willkommen in meiner Kanzlei!
Keine Sorge, hier haben nicht etwa Maschinen oder Algorithmen die Kontrolle übernommen. Selbstverständlich ist auch weiterhin der persönliche Kontakt möglich – vor Ort in der Kanzlei, am Telefon oder beim Videoanruf.

Verstärkt setze ich allerdings digitale Technik ein. Hervorzuheben ist die "onlineAkte". Meine Mandanten können jederzeit über einen gesicherten Zugang in ihre Akten schauen und über verschlüsselte Mitteilungen auch Dokumente auf meinen Server hochladen.

So kontaktieren Sie mich.

Sie können den rechts eingeblendeten Chatbot von JUPUS oder das Kontaktformular nutzen.

Meine Leistungen
im Familienrecht & Erbrecht

auf einen Blick

Testament

Testament und Erbvertrag rechtssicher gestalten

Pflichtteil

Was ist der Pflichtteil und wer bekommt diesen?

Erbe

Weshalb sollte man als Erbe gleich zum Anwalt?

Vorsorge

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Scheidungsrecht

Scheidungsrecht und Versorgungsausgleich

Unterhalt

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt

Vermögen

Wissenwertes zum Vermögen bei Ehegatten.

Elternunterhalt

Wer macht Elternunterhalt geltend? 

Meine Schwerpunkte:

Familienrecht & Erbrecht

Ich habe mich bereits 2004 auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Durch Fachanwaltsausbildungen und regelmäßige Fortbildungen bin ich immer auf dem neuesten Stand. 

Wer in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, darf in Deutschland eine Fachanwaltsbezeichnung führen. Seit 2007 bin ich Fachanwalt für Familienrecht und seit 2020 bin ich zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht. 


Wie kann ich Ihnen helfen?

Auszug aus meinem Angebot

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Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung

Die Vorsorgeberatung umfasst in diesem Fall eine Erstberatung im Familienrecht/Erbrecht, speziell für Ihre Situation (Familie, Vermögen, Kinder, usw.) einschl. eines ersten Entwurfs zur eigenhändigen Unterschrift oder notariellen Beglaubigung.



357,00 € inkl. MwSt
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Beratung Erbrecht

Erstberatung zur Orientierung, z. B. nach einem Todesfall in der Familie. Die Erstberatung dauert regelmäßig 1 bis 1,5 Stunden und deckt die wichtigsten Themengebiete ab. Viele Rechtsschutzversicherungen erstatten die Kosten der Beratung – teilweise auch für weitergehende Tätigkeiten. 



297,50 € inkl. MwSt.
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Beratung Familienrecht

Erstberatung zur Orientierung, insbesondere während/nach erfolgter Trennung vom Ehegatten. Die Erstberatung umfasst ca. 1–1,5 Std. und deckt die wichtigsten Themen­gebiete ab. Es besteht ggf. die Möglichkeit, die Kosten der Beratung von der Rechtsschutz­versicherung erstattet zu bekommen (Ausnahme: Versicherungs­nehmer ist der andere Ehegatte).

297,50 € inkl. MwSt.
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Mit der Ehescheidung erlöscht das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht des Ehegatten. Wie also kann der geschiedene Ehegatte trotzdem erben?

Bitte beachten Sie Folgendes:

Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen kann und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen kann. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Das sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollte ich eine E-Mail erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind.

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8:30–12:30

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