Willkommen in meiner Kanzlei!
Keine Sorge, hier haben nicht etwa Maschinen oder Algorithmen die
Kontrolle übernommen. Selbstverständlich ist auch weiterhin der
persönliche Kontakt möglich – vor Ort in der Kanzlei, am Telefon oder
beim Videoanruf.
Verstärkt setze ich allerdings digitale Technik
ein. Hervorzuheben ist die "onlineAkte". Meine Mandanten können
jederzeit über einen gesicherten Zugang in ihre Akten schauen und über
verschlüsselte Mitteilungen auch Dokumente auf meinen Server hochladen.
Sie können den rechts eingeblendeten Chatbot von JUPUS oder das Kontaktformular nutzen.
Ich habe mich bereits 2004 auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Durch Fachanwaltsausbildungen und regelmäßige Fortbildungen bin ich immer auf dem neuesten Stand.
Wer in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, darf in Deutschland eine Fachanwaltsbezeichnung führen. Seit 2007 bin ich Fachanwalt für Familienrecht und seit 2020 bin ich zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht.
Die Vorsorgeberatung umfasst in diesem Fall eine Erstberatung im Familienrecht/Erbrecht, speziell für Ihre Situation (Familie, Vermögen, Kinder, usw.) einschl. eines ersten Entwurfs zur eigenhändigen Unterschrift oder notariellen Beglaubigung.
357,00 € inkl. MwSt
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Erstberatung zur Orientierung, z. B. nach einem Todesfall in der Familie. Die Erstberatung dauert regelmäßig 1 bis 1,5 Stunden und deckt die wichtigsten Themengebiete ab. Viele Rechtsschutzversicherungen erstatten die Kosten der Beratung – teilweise auch für weitergehende Tätigkeiten.
297,50 € inkl. MwSt.
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Erstberatung zur Orientierung, insbesondere während/nach erfolgter Trennung vom Ehegatten. Die Erstberatung umfasst ca. 1–1,5 Std. und deckt die wichtigsten Themengebiete ab. Es besteht ggf. die Möglichkeit, die Kosten der Beratung von der Rechtsschutzversicherung erstattet zu bekommen (Ausnahme: Versicherungsnehmer ist der andere Ehegatte).
297,50 € inkl. MwSt.
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Nach Meldungen über Pläne der Bundesregierung, die Immobilien-Bewertungsverfahren ändern zu wollen, fürchten viele eine massive Erhöhung der Erbschaftssteuer. Insbesondere Verbände der Immobilieneigentümer schlagen Alarm und rechnen vor, welche Erbschaftssteuerlast auf jemanden zukommen kann, der in einem Ballungsraum mit hohen Immobilien-Verkehrswerten (z.B. Hamburg oder München) wohnt.
Ab Januar 2023 gibt es einheitlich für jedes Kind 250 €. Hier geht es zur Düsseldorfer Tabelle 2023 →
Mit der Ehescheidung erlöscht das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht des Ehegatten. Wie also kann der geschiedene Ehegatte trotzdem erben?
Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen kann und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen kann. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Das sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollte ich eine E-Mail erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind.
Rechtsanwalt Dirk Vollmer
Stephanienstr. 8
76133 Karlsruhe