
Eine Erbengemeinschaft muss den Nachlass aufteilen
Wer Alleinerbe ist, muss natürlich nicht teilen. Mehrere Miterben bilden aber eine Erbengemeinschaft in der Weise, dass sie über den Nachlass nur gemeinschaftlich verfügen dürfen, also grundsätzlich alles einstimmig entscheiden müssen. Erbengemeinschaften entstehen nach dem Gesetz zum Beispiel immer zwischen mehreren Kindern oder bei Verheirateten zusätzlich mit dem Ehegatten. Bei kinderlosen Ehen kann eine Erbengemeinschaft beispielsweise zwischen dem Ehegatten und Geschwistern oder Eltern des Erblassers entstehen.
Teilung folgt bestimmten Regeln
Habt Ihr schon geteilt?
Dass es beim Aufteilen des Erbes zu ungeahnten Spannungen innerhalb der Familie kommen kann, ist nichts Neues. Sehr passend beschrieb es der schweizerische Pfarrer, Philosoph und Schriftsteller Johann Caspar Lavater (1741 bis 1801) mit den Worten: “Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.”
Erbengemeinschaft möglichst vermeiden
Was kann ein Rechtsanwalt im Erbrecht tun?