25.01.2023

Düsseldorfer Tabelle 2023

Familienrecht allgemein

Düsseldorfer Tabelle 2023 veröffentlicht

Die bundesweit für den Kindesunterhalt bedeutende Düsseldorfer Tabelle ist bereits mit Stand 01.01.2023 auf der Webseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf veröffentlicht worden.

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Was ändert sich?

Die Sätze der Mindestunterhaltsverordnung wurden von der Bundesregierung erneut nach oben angepasst, sodass sich der Bedarf des Kindes erhöht. Gleichzeitig wurden die Änderungen des staatlichen Kindergeldes eingearbeitet: Ab Januar 2023 gibt es einheitlich für jedes Kind 250 €. Der barunterhaltspflichtige Elternteil kann also künftig 125 € verrechnen. Die Zahlbeträge sind überwiegend gestiegen im Vergleich zur aktuellen Tabelle mit Stand 01.01.2022. Zahlbetrag ist immer der Bedarf (nach der jeweiligen Einkommensgruppe des Elternteils) abzüglich hälftigen Kindergeldes.

Die Düsseldorfer Tabelle hat nicht nur für Richter und Rechtsanwälte Bedeutung, sondern muss von jedem Barunterhaltspflichtigen beachtet werden, der einen dynamischen Titel gegen sich hat. Also z. B. einen Beschluss des Familiengerichts oder eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde, in der kein fester Unterhaltsbetrag steht, sondern Bezug genommen wird auf einen Prozentsatz vom jeweiligen Mindestunterhalt. Wer ab Januar 2023 zu wenig Unterhalt zahlt, muss mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen!

Damit das nicht passiert, lohnt sich eine Anmeldung bei meinem Reminder-Service Unterhalt.