Bei einem Todesfall in der Familie muss man sich unter Zeitdruck für eine Bestattungsform entscheiden. Erdbestattung oder Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung – im Reihengrab oder Wahlgrab? Alternative Formen, wie z.B. eine Beisetzung im Friedwald, sind noch die Ausnahme. Wenn es noch kein Familiengrab gibt, stellen sich weitere Fragen: Wie soll die Grabstätte aussehen und wer soll das Nutzungsrecht am Familiengrab haben?
Grab ist nicht gleich Grab
Entscheidung über die Art und Weise der Bestattung
Bestattungspflicht
Wer das Nutzungsrecht hat, bestimmt
Kommunal (bzw. durch die Religionsgemeinschaft) werden diese Vorschriften in Friedhofsordnungen umgesetzt.
Welche Probleme können beim Nutzungsrecht entstehen?
Bereits die Frage, wer von mehreren Angehörigen/Erben das Nutzungsrecht erhält kann Streit auslösen. Beispiel: In einer kinderlosen Ehe verstirbt der Ehemann. Weil die (betagten) Eltern des Verstorbenen den Erbfall erlebt haben, bilden diese zusammen mit der Witwe eine Erbengemeinschaft. Nun geht die Schwiegertochter zur Gemeinde und erhält das Nutzungsrecht übertragen. Die Eltern und die Geschwister des Verstorbenen haben dadurch keinen Einfluss auf die Ausgestaltung und Pflege der Grabstätte. Insbesondere kann im nächsten Todesfall, wenn ein Elternteil verstirbt, dieser nur mit Zustimmung der Ex-Schwiegertochter im „Familiengrab“ neben dem verstorbenen Sohn bestattet werden. Hier kann bereits der Umstand übel aufstoßen, eine nicht zum Stamm der Familie gehörende Person um Zustimmung bitten zu müssen.
Was ist, wenn der Nutzungsberechtigte selbst verstirbt?