Hier bietet ein Behindertentestament die Möglichkeit, das Vermögen in der Familie zu halten und den Zugriff durch den Sozialhilfeträger zu beschränken. Dem behinderten Kind soll, erst recht nach dem Tode der Eltern, eine Lebensqualität gesichert werden, die über dem Sozialhilfeniveau liegt. Das wiederum ist nur dann möglich, wenn die Zuwendungen der Eltern nicht sofort wieder vom Sozialamt weggenommen werden.
Unter dem Begriff Behindertentestament versteht man Testamente oder Erbverträge, die regelmäßig zum Ziel haben, dem Behinderten zwar Vermögen zu verschaffen – dieses aber nicht frei verfügbar, sondern mit einem „Schutzschirm“, insbesondere durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Dieses Vorgehen ist legal, insbesondere nicht sittenwidrig, wie der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen ausdrücklich festgestellt hat (z.B. Urteil vom 19.01.2011, Az.: IV ZR 7/10).
Die Ausarbeitung eines speziellen Testaments sollte allerdings immer ein Experte vornehmen. Weil es auf die individuellen Verhältnisse und Gestaltungswünsche der jeweiligen Familie ankommt, ist die Verwendung von Mustern nicht zu empfehlen. Ein Standard-Behindertentestament gibt es nämlich nicht. In meiner Praxis habe ich bereits Erfahrungen mit dem Behindertentestament gemacht und ich gebe gerne konkrete Empfehlungen. Ich bin Fachanwalt für Erbrecht.