Das Verfahren der Mediation wurde im anglo-amerikanischen Recht entwickelt. Im Kern geht es darum, dass ein neutraler Vermittler den streitenden Parteien hilft, zu einer eigens ausgehandelten Lösung zu finden. Dieses Verfahren findet in einem vertraglich festgelegten Rahmen statt, ist absolut freiwillig und kann eine Alternative zum Gerichtsverfahren sein. Das Mediationsgesetz, das die Grundlagen für die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation regelt, ist seit 2012 in Kraft).
Als Mediator braucht man neben vielen soft skills auch psychologisches und juristisches Grundwissen. Nicht selten sind Rechtsanwälte als Mediatoren tätig oder zumindest mit mediativen Techniken vertraut – insbesondere im Bereich des Familienrechts, in dem sich die Mediation in Deutschland bereits einigermaßen etabliert hat.
Bei einer Familienmediation (Trennung/Scheidung) sollte man stets zusätzlich einen eigenen Familienanwalt als unabhängigen und fachkundigen Berater hinzuziehen, und zwar vor Beginn der Mediation, während und erst Recht vor der abschließenden Einigung. Wer ohne anwaltliche Begleitung ist, begibt sich in die Gefahr, seine rechtlich geschützten Positionen in der Mediation zu schnell aufzugeben und sich im Ergebnis „zu billig“ zu verkaufen. Derartige Fehler werden häufig erst später festgestellt und bitter bereut, z.B. beim Unterhalt und bei der Vermögensaufteilung.
Die Mediation wird vielerorts als kostengünstige Alternative zum traditionellen Gerichtsverfahren gepriesen. Das ist bei näherer Betrachtung nicht richtig. Die Vergütung des Mediators kann erhebliche Ausmaße annehmen und trifft faktisch den wirtschaftlich leistungsfähigen Teil allein, hinzu kommen Kosten für die außergerichtlich begleitenden Anwälte – und ggf. noch die Kosten für nachfolgende Rechtsstreite vor Gericht.
Die Mediation wird teilweise mit diffusen Versprechungen einer „unbürokratischen und flexiblen Lösung, ohne Ärger“ beworben. Manche Rechtsschutzversicherer wollen auf diesen Zug aufspringen, legen ihren Kunden sogar den Verzicht auf anwaltliche Beratung und ggf. Klageerhebung nahe. Vereinzelt wird dem unerfahrenen Versicherten vorgeschlagen, den vorherigen Versuch einer Mediation als Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz zu machen. Das kann gefährlich werden. Wenn es brennt, ist ein rechtlich korrektes und taktisch durchdachtes Handeln notwendig.
„Wohl niemand würde einem Krankenversicherungsvertrag abschließen, der in seinen Bedingungen die Obliegenheit enthielte, vor Konsultation eines Arztes zunächst einen Heilpraktiker aufzusuchen“ (RA Prof. Dr. Willemsen). Passender kann man es nicht sagen.