28.06.2020

Was ist ein Scheidungsanwalt?

Familienrecht allgemeinScheidung

Scheidungsanwalt – Ehescheidungen und mehr

Ein Scheidungsanwalt (oder Familienanwalt) ist ein zugelassener Rechtsanwalt/Rechtsanwältin mit einer hohen Spezialisierung im Familienrecht. Besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung werden belegt durch die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Die Berechtigung, diesen Titel zu führen, wird von der Rechtsanwaltskammer geprüft. Zusätzlich besteht eine Fortbildungspflicht mit mindestens 15 Zeitstunden im Jahr. Eine kontinuierliche Fortbildung ist für den Scheidungsanwalt sehr wichtig, um stets eine gute Qualität bieten zu können.

Was macht ein Scheidungsanwalt?

Auf jeden Fall Scheidungen, wie der Name schon nahelegt. Aber es geht noch um vieles mehr. Scheidung ist nur ein Oberbegriff, der die „Auflösung des Ehebandes“, also die Beendigung einer bürgerlichen Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft umfasst. Daneben kümmert sich ein Scheidungsanwalt um die rechtlichen Interessen, die sein Mandant/Mandantin vor und nach der Trennung hat: die Geltendmachung von Unterhalt (Kind und Ehegatte/Partner), die Nutzungsregelung für die Ehewohnung, die Aufteilung von Vermögen, um nur ein paar Dinge zu nennen. Egal, ob man verheiratet ist oder „nur“ in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt: die Rechtsfolgen der Trennung und Scheidung können je nach Einzelfall sehr stark variieren. Sie gilt es zu verstehen und möglichst einvernehmlich zu regeln.
Eine Ehe (oder eingetragene Lebenspartnerschaft) kann nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Der Scheidungsanwalt bereitet für das Familiengericht den Antrag auf Ehescheidung vor. Außerdem erfolgt eine umfassende Vertretung in der Folgesache Versorgungsausgleich sowie gegebenenfalls in weiteren, auf Antrag eingeleiteten Folgesachen. Unter dem Strich: Der Scheidungsanwalt ist in dieser wichtigen Lebensphase eine unverzichtbare Vertrauensperson.

Was zeichnet einen guten Scheidungsanwalt aus?

Zwar kann jeder Rechtsanwalt „Scheidungsanwalt“ sein und einen Scheidungsantrag stellen. Jedoch wäre es Unsinn, einfach aus Bequemlichkeit den nächstbesten Anwalt in der Nähe zu beauftragen. Das Gebiet des Familienrechts mit den angrenzenden Rechtsgebieten und anderen Fachgebieten ist für einen nicht spezialisierten Scheidungsanwalt kaum interessengerecht und mit der gebotenen Sorgfalt zu bearbeiten. Es geht eben nicht nur um die Scheidung als solche.
Selbst bei einer sog. einvernehmlichen Ehescheidung, die vermeintlich ganz einfach ist – in Wahrheit aber nur verfahrensrechtliche Vereinfachungen beschreibt -, geht es mitunter um schwierige Rechtsfragen und Probleme, vor allem bei den Folgen der Ehescheidung. Diese können deshalb oft nur von einem Scheidungsanwalt mit viel Erfahrung erkannt werden, geschweige denn zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Form und dem Interesse des Mandanten/Mandantin entsprechend geregelt werden. Trotz der Komplexität verliert ein guter Scheidungsanwalt nie aus den Augen, was jeweils wichtig ist und welche Ziele der Mandant/Mandantin erreichen will.

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