Blog Familienanwalt | 
          
          
          Der kluge Mensch sorgt vor. Aber vor was eigentlich?
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          Der beauftragte Rechtsanwalt reicht für seinen Mandanten den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Damit ist das Scheidungsverfahren anhängig, wie die Juristen sagen, und der Antrag stellende Ehegatte heißt fortan „Antragsteller“. Der andere Ehegatte wird generell als „Antragsgegner“ bezeichnet, völlig unabhängig davon, ob er dem Scheidungsantrag entgegentreten will oder nicht.
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          Scheidung ist nur ein Oberbegriff, der die „Auflösung des Ehebandes“, also die Beendigung einer bürgerlichen Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft umfasst.
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          Bei einer Mehrheit von Erben (Erbengemeinschaft) ordnet das Gesetz an, dass ihnen das Nachlassvermögen zur gesamten Hand zusteht (sog. Gesamthand), sie es also nur gemeinschaftlich verwalten können. Es müssen deshalb grundsätzlich immer alle Mitglieder der Erbengemeinschaft Einvernehmen herstellen, wenn sie über Nachlassgegenstände verfügen wollen.
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          In manchen Fällen muss doch Grunderwerbsteuer bezahlt werden
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